Kaminofen Tipps

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Kaminofen Tipps

 

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Ein Kaminofen, Cheminéeofen oder Schwedenofen ist ein Ofen für fossile oder biogene Brennstoffe, der vor oder neben dem Schornstein steht, und mit einem Ofenrohr an diesen angeschlossen ist. Er ist von einem offenen Kamin insoweit zu unterscheiden, da er meist nicht eingebaut ist und eine geschlossene Brennkammer hat.

Konstruktion eines Kaminofens

Er ist aus Gusseisen oder Stahlblech gefertigt und hat oft Glasscheiben für freie Sicht in den Feuerraum. Ein Kaminofen gibt die Wärmeenergie teils in Form von Strahlung, teils per Konvektion unmittelbar an den Raum ab. Die effizientesten Kaminöfen erreichen Wirkungsgrade von über 80 %. Grundöfen (Synonym Speicheröfen) geben die meiste Wärme durch Konvektion ab. Der Wärmeübergang an die Umgebungsluft und der Wärmedurchgang durch das Material des Ofens (Stahl, Schamotte, Naturstein, Glas) sind abhängig von der Brenntemperatur im Feuerungsraum. Mit der höher werdenden Temperatur nimmt der Strahlungswärmeanteil im Vergleich zu dem durch Konvektion übertragenen Wärmestrom zu.

Die Form des Brennbereichs und der Belüftung wird durch den gewünschten Abbrand vorgegeben.

Wasserführende Kaminöfen

Moderne, wasserführende Kaminöfen speisen einen großen Teil ihrer Wärme mittels Wärmetauscher in den Wasserkreislauf der Zentralheizung ein. Zudem beheizen sie (sowie das Ofenrohr zwischen Ofen und Übergang zum Schornstein) den Raum, in dem sie stehen. Sie verteilen die Energie gleichmäßig im Haus, wirken wie eine Heizungsanlage und können auch die Heißwasserversorgung gewährleisten. Dadurch entlasten sie (oder ersetzen sie) die Heizungsanlage und verhindern gleichzeitig ein Überheizen des Aufstellungsraums. In Verbindung mit dem Heißwasserspeicher der Heizungsanlage kann die Energie aus dem Feuer am Abend auch noch am nächsten Morgen, zum Beispiel zum Duschen, genutzt werden. In Deutschland ist für die wasserführenden Kaminöfen, die druckführend sind, eine thermische Ablaufsicherung vorgeschrieben: falls der Strom für die Umwälzpumpe ausfällt, wird überschüssige Wärme im Notfall durch das dann den Kaminofen durchströmende Trinkwasser abgeführt. Wasserführende Kaminöfen, die als offene, drucklose Anlage betrieben werden, benötigen die thermische Ablaufsicherung hingegen nicht, da sich hier trotz Stromausfalls kein Druck durch erhöhte Temperaturen aufbauen kann und diese Kaminöfen konstruktionsbedingt eigensicher sind. Einen wasserführenden Kaminofen, der zusätzlich ein Kochfeld und/oder ein Backfach aufweist, bezeichnet man als wasserführenden Heizungsherd oder Kochheizherd.

Sturzbrandöfen

In Öfen mit unterem Abbrand (meist Stückholzkessel und Kessel für feste Brennstoffe) wird das Brennholz (der Brennstoff) vor dem Verbrennen erhitzt, ausgasende flüchtige Verbindungen werden zusammen mit der Frischluft durch die unsichtbare (von Heizschlangen umgebene) Verbrennungszone gezogen, die Verwirbelung und Verbrennung ist meist vollständiger. Offene Kamine und die meisten Kaminöfen sind Öfen mit oberem Abbrand, wo das Holz wie bei einem Lagerfeuer verbrennt und dies durch ein Schauglas betrachtet werden kann. Allerdings können dabei ausgasende Holzbestandteile auch teilweise verbrannt oder unverbrannt ins Abgas übergehen (was die Umwelt schädigt und man in der Umgebung eines so beheizten Hauses riecht). Um die Vorteile eines oberen Abbrandes (sichtbare heimelige Flammen) mit dem unteren Abbrand (verbesserte vollständige Verbrennung) zu kombinieren, wurden Sturzbrand-Kaminöfen als „Naturzugvergaser“ (ohne Saugzuggebläse wie bei Heizkesseln) entwickelt, bei denen von einer „Holztrockenkammer“ die ausgasenden Stoffe mit der Frischluft in eine Kammer mit Schaufenster nach unten geleitet werden.

Emissionen von Kaminöfen

Kaminöfen mit einer Wärmeleistung von > 15 KW unterliegen in Deutschland den Regelungen der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung. Hierin sind Anforderungen an den Umweltschutz aufgeführt, die der Hersteller der Kaminöfen und nach der Inbetriebnahme der Feuerstätte auch der Betreiber einzuhalten hat. Kaminöfen mit einer Wärmeleistung von ≤ 15 KW unterliegen in einigen Landkreisen, von Region zu Region unterschiedlichen und speziellen Anforderungen an den Umweltschutz.

Aktuell wird eine Gesetzesänderung vorbereitet, die zum Ziel hat, die regionalen „Verordnungen“ aufzulösen und durch eine einheitliche Verordnung des Bundes zu ersetzen. Inhalt der Gesetzesänderung ist insbesondere die Einführung von Mindestwirkungsgraden für alle Holzfeuerungen und die Begrenzung der Feinstaubemissionen. Die Einhaltung der neuen Anforderungen ist messtechnisch vom Besitzer der Feuerungsanlage nachzuweisen. Für Altanlagen sind Übergangszeiten geplant.

Energiebilanz von Holzöfen

Moderne Kaminöfen, die mit erneuerbaren Energien wie Brennholz, Holzbriketts, Holzpellets, Papier oder Bioethanol beschickt werden, tragen im Gegensatz zu den mit fossilen Brennstoffen beschickten Öfen weniger zum Treibhauseffekt bei. Für die wasserführenden Kaminöfen sind Mindestwirkungsgrade von 60 % in den verschiedenen Normen festgelegt. Für die nicht wasserführenden Kaminöfen gelten diese Anforderungen aktuell noch nicht. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz wird zur Zeit die gesetzliche Einführung von Mindestwirkungsgraden diskutiert. Die hierzu notwendige Gesetzesänderung, die eine jährliche messtechnische Überprüfung des Wirkungsgrades zusammen mit der Einhaltung verschärfter Feinstaubemissionsgrenzwerte vorsieht, befindet sich in fortgeschrittener Vorbereitung. Der Wirkungsgrad einer Feuerstätte wird anhand von Abgaswerten berechnet.

Bei der Verwendung von trockenem, abgelagertem Brennholz ersetzt die Energie aus 1 Raummeter Laubholz (ca. 500 kg, mit einem Energieinhalt von 2.100 kWh) ca. 210 l (ca. 170 kg) Heizöl EL oder 200 m³ (166 kg) Erdgas. Für luftgetrocknete Holzscheite (Restfeuchte an Wasser 10–20 %) beträgt der Heizwert 3,9-4,6 kWh/kg. Der Heizwert ist auch abhängig von der Holzart (Nadelholz oder Laubholz). Viele Hersteller von Holzbriketts geben Energiegehalte von ca. 4,5 kWh/kg an. Im Mittel wiegt ein Brikett ca. 0,8–1 kg. Der Brennwert von Bioethanol wird mit ca. 8 kWh/kg angegeben.

Eine gute Verbrennung kann man an der hellgrauen bis grauen Asche erkennen, die keine Kohlereste mehr enthält. Diese Asche kann im Garten als Dünger verwendet oder dem Kompost zugeführt werden, da sie aus Mineralien und Kalk besteht.

Zulassungsvoraussetzung für einen Kaminofen

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes gibt es ein einheitliches und geordnetes Zulassungsverfahren für Kaminöfen und Heizungsherde. Es gibt aktuell zwei Verfahren für die Hersteller eine Zulassung für Feuerungsanlagen zu erhalten.

  • a) Zulassung basierend auf der CE-Kennzeichnung
  • b) Zulassung durch nationale Institute (in Deutschland das DIBt, Deutsches Institut für Bautechnik)

Beide Zulassungen gelten innerhalb der gesamten EU.

zu a) Um eine CE-Kennzeichnung führen zu können, müssen die Hersteller die Feuerungsanlage bei einem anerkannten Messinstitut (zum Beispiel TÜV) nach einer von allen EG-Mitgliedstaaten anerkannten Euronorm wie EN 12815, EN 13221, EN 13240 oder EN 14785 prüfen lassen. Diese Prüfung nach EN ergibt den Nachweis der Einhaltung aller sicherheitstechnischen Anforderungen und den Nachweis der Einhaltung europaweit einheitlicher Anforderungen an den Umweltschutz. Nur Feuerungsanlagen, die diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen die CE-Kennzeichnung führen. Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Typenschild der Feuerungsanlage anzubringen, das die jeweilige Euro-Prüfnorm und weiterhin Angaben zu den Emissionen, zum Beispiel von Feinstaub oder die den Feinstaub enthaltenden Gesamtstaub nennen muss. Betreiber einer Feuerungsanlage mit dieser CE-Kennzeichnung können von der Richtigkeit der Angaben ausgehen.

zu b) Feuerungsanlagen, die wesentlich von einer Euronorm abweichen und die nach einer nationalen Norm, wie beispielsweise der DIN 18895, DIN 18892, DIN 18882 oder DIN 18894 geprüft wurden, werden an einem nationalen Institut (in Deutschland dem DIBt) auf die Einhaltung der Sicherheitsaspekte hin geprüft. Der erfolgreiche Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat dessen Nummer auf dem Typenschild vom Hersteller anzugeben ist.

Es muss entweder eine CE-Kennzeichnung mit der Nennung der Prüfnorm oder eine nationale Zulassungsnummer auf dem Typenschild vorhanden sein. Beides zusammen ist nicht zulässig, da sie einander aufgrund rechtlicher Zuständigkeiten ausschließen.

Verkauft ein Hersteller Feuerungsanlagen mit CE-Kennzeichnung, ohne eine Prüfung nach Euronorm bestanden zu haben, oder ohne eine nationale Zulassung erhalten zu haben, macht er sich strafbar. Der Kaminkehrer achtet auf das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung oder einer Zulassungsnummer bei der Abnahme der Feuerungsanlage.

Betriebssicherheit

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Ethanol-Kamine gefährlich sein können, weil die Flamme aus dem Gerät schlagen kann, insbesondere während des Nachfüllens. Die Flamme kann sich leicht ausbreiten und schwere Verletzungen sind möglich. Deshalb sollte man niemals einen noch warmen Kamin nachfüllen.

Ferner sollten die Vorschriften der DIN-Norm 4734 zur Überprüfung von Ethanol-Kaminen eingehalten werden.